Geflügelpest-Ausbruch im Kyffhäuserkreis: Schutzmaßnahmen ergreifen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Im Kyffhäuserkreis wurden wegen H5N1-Ausbruch strenge Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände erlassen.

Geflügelpest-Ausbruch im Kyffhäuserkreis: Schutzmaßnahmen ergreifen

Am 25. Februar 2026 wurde im Kyffhäuserkreis ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLV) stellte den Befund des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N1 fest. Betroffen sind vor allem Puten und Hühner, bei denen das Virus nachgewiesen wurde.

In Reaktion auf den Ausbruch wurden im Gebiet der Landgemeinde Heringen/Helme spezielle Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Für die Ortsteile Auleben und Hamma gilt seit dem Bekanntwerden eine Allgemeinverfügung, die verbindliche Regelungen zum Schutz des Geflügelbestands und zur Eindämmung der Geflügelpest beinhaltet. Details zu den Maßnahmen sind in der entsprechenden Verfügung nachzulesen.

Die Geflügelpest stellt für die lokale Geflügelhaltung eine ernste Herausforderung dar, weshalb die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen dringend empfohlen wird. Die Behörden bitten alle Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und verdächtige Fälle umgehend zu melden, um den Schutz der Tierbestände zu gewährleisten.