Der Stadtrat der Stadt Heringen/Helme hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2026 mehrheitlich die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung werden neben gesetzlichen Anpassungen auch neue Bestattungsformen eingeführt, die den veränderten Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Weiterentwicklung der teilanonymen Grabbestattung. Diese wird künftig in einer neuen, würdevollen und zeitgemäßen Form umgesetzt. Ab dem 01. Januar 2027 erfolgt die Kennzeichnung dieser Grabstätten nicht mehr durch kleine quadratische Grabplatten. Stattdessen wird eine aufrechtstehende Stele verwendet, die eine klare und übersichtliche Gestaltung ermöglicht.
Jede Stele wird höchstwahrscheinlich mit insgesamt drei Seiten ausgestattet sein, auf denen jeweils fünf Namensschilder angebracht werden können. Diese neue Form verbindet die Idee der teilanonymen Bestattung mit einer verbesserten Sichtbarkeit der Namen und schafft gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild auf den entsprechenden Grabfeldern.
Die Stadt Heringen/Helme trägt mit dieser Neuerung sowohl gestalterischen als auch gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung und schafft eine weitere würdevolle Bestattungsform für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Ein Musterbild der neuen Stele ist diesem Artikel beigefügt.