Die Jagdgenossenschaft Uthleben lädt zu einer Mitgliederversammlung alle amtlich im Grundbuch eingetragenen Besitzer von bejagbaren Flurstücken der Gemarkung Uthleben
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Uthleben gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Jagdgenossen die noch keine Nachweisführung bei der Jagdgenossenschaft hinterlegt haben / im elektronischen Jagdkataster noch nicht erfasst sind, bitten wir aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Jeder anwesende Jagdgenosse kann maximal drei abwesende Jagdgenossen vertreten. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen. Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können. Der Einlass beginnt eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung.