Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die entsprechenden Bescheide für die neue Berechnung der Grundsteuer nun versandt. Diese Bescheide sollten mittlerweile bei allen Empfängern eingegangen sein. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Wertermittlung und die Zuordnung der Steuerpflichtigen auf den Angaben zum Stichtag 01.01.2022 beruhen. Insofern nachträgliche Änderungen eingetreten sind, müssen Sie zwingend Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Sollten Sie Fragen zu den erhaltenen Bescheiden, zur Berechnung oder zur Steuerpflicht haben, steht Ihnen das Steueramt der Stadt Heringen/Helme gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.